Frage:
Schulbücher zahlt Versicherung ?
2006-09-02 12:54:51 UTC
Mein Sohn ist eine Saftflasche in der Mappe ausgelaufen ,alle Bücher verklebt.Nun will die Schule von mir 90 Euro haben.Jetzt hat mir jemand erzählt das ich den Schaden meiner Haftpflicht-Versicherung melden kann ,da die Versicherung in solche Fälle auch bezahlt .Stimmt das kennt sich jemand aus ???
Sieben antworten:
2006-09-02 13:05:48 UTC
Klar muß das die Haftpflicht übernehmen. Ist ein klassicher Fall nach BGB. In dem Fall wird das Eigentum der Schule beschädigt und Sie müssen dafür aufkommen bzw. sind verpflichtet den Schaden zu beheben. Und genau dafür haben wir eine Haftpflicht. Fall mit Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen. Viel Glück.
Henk Schmitz
2006-09-02 23:25:06 UTC
deine haftpflicht wird den schaden mit sicherheit NICHT bezahlen, weil "geliehene, gemietete und gepachtete" dinge nicht versichert sind.

@rolffine

du kannst deine haftpflicht erst nach ende der laufzeit kündigen oder wenn ein schaden bezahlt wird, wobei dem versicherer nach kündigung noch der gesamte beitrag fürs versicherungsjahr zusteht.
andikile
2006-09-02 20:27:10 UTC
Könnte problematisch werden, da die Bücher im Prinzip geliehen sind. Wenn geliehene Sachen beschädigt werden, machen verschiedene Versicherungen Probleme.



Meine Schwester hatte sich in Ihrer Jugend mal ein Bügeleisen von einer Nachbarin geliehen und es in unserer Wohnung runtergeschmissen (ohne Absicht). Unser Versicherungsvertreter hat den Schaden dann so aufgenommen, daß meine Schwester das Bügeleisen in der Wohnung der Nachbarin aus Versehen runtergeschmissen hat.



Sprech am besten mal mt Deinem Versicherungsvertreter, wenn Du im trauen kannst.
rolffine
2006-09-02 22:54:00 UTC
Die Haftpflicht haftet für Schäden an fremden Eigentum... ich könnte mir es schon vorstellen, einen Versuch ist es wert. Zahlt die Versicherung nicht, kündigst du und suchst dir eine preisgünstigere...
taadma
2006-09-02 20:06:14 UTC
Wenn dein Sohn für den Schaden haftbar ist und nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann wird die Versicherung bezahlen.
selek F
2006-09-02 20:03:37 UTC
Da hier keine Absicht vorliegt, müsste die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
man in black
2006-09-02 19:59:24 UTC
Eigentlich müsste die Haftpflicht das übernehmen, denn es sind ja nicht Deine Bücher sondern Eigentum der Schule, also Fremdeigentum. Da zahlt zumindest meine Versicherung.



So denne


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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