Frage:
versicherungsschaden?
Florian the ****
2006-09-11 00:24:18 UTC
1. eine Bekannte zerkratzt unsere Dusche
2. nach einem vierteljahr reichte diese erst den Schaden bei der Versicherung
ein
3. versicherung sagt: bitte foto machen, da schaden zu gering um heraus-
zukommen
4. foto nach langem experimentieren erstellt, da schaden nur bei
beschlagenen scheiben sichtbar
5. versicherungsmann ruft an: "komm doch mal vorbei, und schaue mir
dusche an"
6. v.-mann kam heute morgen vorbei, meine frau zeigt ihm den schaden, er
sieht nichts und kann den Kratzer mit den Fingern nicht auch nicht spüren.
7. habe den v.-mann am telefon (von meiner arbeitsstelle) als unseriös etc.
beschimpft
8. bin zur weissglut aufgelaufen, wirklich eine unverscheimtheit
dusche kostet über €1000 (glasschaden €600) fast neu,
9. weiss nicht mehr weiter: springe von der brücke in den rhein und ertrinke?

was kann würdet ihr nun tun, an wen kann man sich wenden, wir ärgern uns sehr!
Acht antworten:
2006-09-11 01:51:54 UTC
Das ist doch bei den Versicherungsfuzzis normal. Die wollen nur unser Geld, aber zahlen wollen die nie. Da geht ja die schöne Rendite den Bach hinunter.

Bleibe sachlich und verlange eine nochmalige Besichtigung vor Ort, bei der du dann auch anwesend bist, aber beherrsche dich, es wird durch brüllen und beschimpfen bestimmt nicht besser, und wenn das nicht hilft, dann einen anderen Vertreter der Versicherung anfordern.

Außerdem würde ich dem Bekannten sagen, dass du jetzt die Dusche erneuern lässt auf ihre Kosten, und si kann ja dann die alte zerkratzte bei sich einbauen lassen.

Sie hat den Schaden verursacht, also muss sie dafür auch aufkommen. Wenn ihre Versicherung sich weigert ist das nicht euer Problem.



Gruß

Franky
whocares
2006-09-11 01:57:55 UTC
Schlage 9. vor. Oder ärgert euch einfach tot.
Sebastian W
2006-09-11 14:47:27 UTC
Das ist eine recht fiese Methode der Versicherung. Denn jetzt musst Du eigentlich Deine Bekannte verklagen. Für die Versicherung heißt dass:



a) Bekannte verklagen sich ungern, regeln es evtl. untereinander und man hat sich um den Schaden gedrückt



b) Evtl. hat der Geschädigte kein Geld um zu klagen, womit sich der Fall auch erledigt hat



c) Vielleicht gewinnt die Versicherungsgesellschaft den Prozess (Recht haben und Recht kriegen sind ja zwei verschiedene Sachen)



d) Wenn alle Stricke reissen kann die Versicherung ja noch im Prozess einen Vergleich anbieten



Bei all diesen Optionen regeln die natürlich nicht freiwillig wenn sie eine Chance sehen den Prozess zu gewinnen.



Um zur eigentlichen Antwort zurück zu kommen: Du müßtest jetzt Deine Bekannte verklagen (Mahnbescheid reicht auch). Die müßte die Klage an ihre Versicherung weiterleiten. Die Versicherung würde dann entweder zahlen (unwahrscheinlich) oder das ganze zum Prozess eskalieren lassen (wahrscheinlicher). Du solltest Dir also einen Anwalt nehmen.
rolffine
2006-09-11 07:34:31 UTC
Ist der Schaden denn echt so schlimm, oder brauchst du Kohle?!? Wenn man das nur bei beschlagenen Scheiben sieht, geht es ja evtl noch.....



Versicherungsfachleute sind nicht ganz so blöd und schimpfen bringt gar nix.



Eigentlich muß die Bekannte einfach die Dusche bezahlen.
hoppsie165
2006-09-11 00:57:20 UTC
Spricht nicht grad für deine Bekannte wenn der Schaden erst 3 Monate später bei der Versicherung gemeldet wird, es sei denn es gibt Gründe.

Im großen und ganzen würde ich deine Bekannte mal darauf ansetzten das die ihrer Versicherung mal etwas auf die Füße tritt, Sie ist schließlich der Kunde dort, und es sollte in ihrem Intresse sein das die Versicherung für solche Schäden aufkommt, ansonsten braucht Sie diese nicht. Offenbar hat deine Bekannte ja nicht behauptet das es nicht ihre Schuld gewesen ist, also muß die Vers. handeln, wenn die nicht zahlen will dann deine Bekannte.



Sollte das nicht helfen, bleibt zum Anwalt, mit einem Rechtschutz ohne Probleme möglich, ohne natürlich immer ein Risiko. Im Zweifel ist deine Bekannte die jenige die den Schaden begleichen muss, Sie hat ihn schließlich verursacht.



Bei einer Versicherung von der man etwas will unfreundlich oder ausfallend zu werden bringt in der Regel nicht den gewünscheten Effekt, es sei denn man hat eh vor gerichtlich vorzugehen. Ansonsten immer schön sachlich bleiben, das bringt mehr.
wunschbox
2006-09-11 00:38:16 UTC
Ich würd auch sagen das deine Bekannte sich da kümmern muss. Wenn sie das mit ihrer Versicherung nicht klären kann dann muss sie es eben selbst zahlen. Ansonsten könntest du vielleicht noch ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen und damit den Schaden einklagen, ist aber nur zu empfehlen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast die die Kosten dafür übernimmt.
Paragon
2006-09-11 00:35:09 UTC
Der schwarze Peter ist nicht bei dir!



DAS ist nicht dein Problem, dein Anspruch besteht gegen deine Bekannte, was damit zu deinem Problem wird, solltest du die Bekanntschaft nicht aufs Spiel setzen wollen!

Aber 3 Monate Zeitversatz sprechen nicht für das beste Verhältnis!



SIE MUSS DEN SCHADEN BEGLEICHEN!



Dann muss sie sich mit ihrer Versicherung auseinandersetzen, wenn diese nicht bezahlen will!

Da gerade bei Haftpflicht viel auf Gefälligkeit passiert, sagen die meisten Versicherungen erstmal nein, und das solange der Versicherungsnehmer (weil Bekannter des Geschädigten) nicht mit Regress bedroht wird und mit Regress und Kündigung droht.



Anwalt gibt Auskunft und verteuert das ganze für den Zahlungspflichtigen.



Schau mal, ob du mit dem Versicherungsobmann Kontakt aufnehmen kannst.
2006-09-11 00:31:48 UTC
wenn du springst, geht nur der ärger mit der lebensversicherung los! *g



nee, im ernst, du solltest auf einer weiteren besichtigung bestehen, wenn die versicherung nicht zahlt. ausserdem hat mir meine erfahrung mit versicherungen immer gezeigt, dass es keinen sinn hat, da jemanden zu beschimpfen. da werden die nur stur! besteh auf deinem recht, aber bleibe freundlich. zur not täglich den sachbearbeiter nach dem aktuellen stand fragen. wenn gar nix mehr hilft: anwalt fragen! (hast du ne rechtsschutzversicherung?? hoffentlich nicht bei dem selben verein! *gg)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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