Frage:
Wer muss den Schaden der Versicherung melden? Mieter oder Vermieter?
heidianers
2013-11-14 09:13:30 UTC
Wir stellen uns gerade die Frage wer einen Wasserschaden seiner Versicherung melden muss, der Vermieter oder der Mieter?

Folgendes ist geschehen: Die Wasserzuleitung zum Spühlkasten des WC ist in Abwesenheit der Mieter vom Spühlkasten gerutscht und hat das gesamte Bad unter Wasser gesetzt.

Hat jemand hierfür einen TIP?
Sieben antworten:
Berni
2013-11-14 09:22:39 UTC
Für diesen Wasserschaden ist die Hausratsversicherung des Mieters

zuständig. Folglich hat der Mieter den Wasserschaden seiner Versicherung zu melden.
anonymous
2013-11-14 09:18:00 UTC
Am besten an beide!
Sprendlinger
2013-11-14 10:01:26 UTC
Beide Versicherungen melden. Die Leitungsversicherung zahlt zu 100%, die Hausratvers. des Mieters zahlt für die Möbel mit Wasserschaden. Hat der Mieter schuldhaft zum Schaden beigetragen, übernimmt die Haftpflicht die Regressforderungen der Versicherungen
Tom F
2013-11-17 23:52:27 UTC
Schaden in der Wohnung: Hausratversicherung (Meldung durch Mieter)

Schaden außerhalb Wohnung Privathaftpflichtversicherung (Meldung durch Mieter)

Schaden am Gebäude: Gebäudeversicherung (Meldung durch Vermieter nach Meldung des Mieters)

Schaden am Spülkasten: Warum rutscht die Zuleitung überhaupt runter? Diese ist doch fest mit dem Spülkasten verbunden? Schon sehr eigenartig, welche Schäden da passieren.



Für beide (Mieter/Vermieter)! Der Schadenort ist ausschlaggebend (Reihenfolge wie geschrieben). Hier muss auch der Handwerker geholt werden, der den Spülkasten installiert hat. Hoffentlich gibt es einen?
Mii🐼
2013-11-14 10:13:05 UTC
Der Vermieter meldet es seiner Gebäudeversicherung

und der Mieter seiner Hausratversicherung.



Die Versicherungen sprechen sich dann untereinander ab.
Mätes
2013-11-14 10:03:48 UTC
Der Vermieter ist dafür zuständig ist fest eingebaut und gehört zum Haus.

Mfg.:Mätes
Habu
2013-11-14 09:35:08 UTC
Der Vermieter bekommt erst dann etwas von dem Vorfall mit , wenn der Mieter

das seiner Hausverwaltung / Vermieter meldet. Es stellt sich dann die Frage

wie der Wasserschaden entstanden ist. Ist es eigenes Verschulden oder

eine Leitung , die vom Vermieter repariert werden muss. Wenn der Mieter

über mir einen Rohrbruch hat , dann lasse ich durch Mieter oder Feuerwehr

das Wasser abstellen . Die Schäden sind dann durch Hausratsversicherung

abgedeckt. Für den Mieter ist immer der Vermieter der Ansprechpartner.

Dem muß der Schaden gemeldet werden .


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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