Eine BU-Versicherung ist nach meinem Verständnis nach der privaten Haftpflicht die zweitwichtigste Versicherung, die man haben muss!
Wenn Du nach 1961 geboren wurdest erhälst Du keine Zuwendungen mehr (auch diese halten sich in Grenzen und reichen keinesfalls aus), sondern nur noch Sozialhilfe!
Die Höhe der Rente sollte bei ca. 75 % Deines Netto-Einkommens liegen, die Dauer musst Du selbst festlegen - bedenke die Möglichkeiten der vorzeitigen Rente, Vorruhestand und private Altersvorsorge.
Die Berufsgruppe resultiert aus Deiner Tätigkeit, je risikoreicher diese ist, desto höher die Beiträge.
Wichtig ist der Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisbarkeit - sonst hast Du nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, auch solltest Du auf die Regelungen der Pflegepunkte achten.
Entscheident und einzig verbindlich ist die Feststellung des Arztes, ob eine Schädigung vorliegt, die eine Inanspruchnahme der BU-Rente berechtigt.
Natürlich ist es nicht richtig, dass es nur einen Versicherer gibt, der auf die Verweisbarkeit verzichtet. Auch gibt es gewaltige Unterschiede in den Beiträgen.
Ich kenne 2 Versicherungen, die unter anderem auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten und die konkrete Verweisung genau definieren, nur einen Pflegepunkt ansetzen, Assistance-Leistungen anbieten (Zusatzleistungen zur besonderen Betreuung im Schadenfall), alle Punkte der Checkliste der "Finanztest" erfüllen und dazu den letzten Streßtest der BAFin bestanden haben.
Willst Du näheres wissen - kontaktiere mich.
Gruß
Falk