Frage:
Risikogruppe 3 bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen?
2006-08-01 00:36:25 UTC
Jemand sagte mir, wenn ich einen Beruf habe der in Risikogruppe 3 eingestuft wird (Mediengestalter) könne ich mir die BU-Versicherung auch gleich sparen, da ich eh kein Geld bekommen würde.
Drei antworten:
ST S
2006-08-01 00:51:07 UTC
Hallo,



Deine Frage ist sehr schnell beantwortet. Wenn eine Versicherung Dich annimmt bist Du auch versichert und hast im Schadensfall Anspruch auf die BU Rente. Und als Mediengestalter bist Du nicht unbedingt Berufsgruppe 3. Aber selbst wenn, ist das nicht schlimm. Kostet halt nur ein wenig mehr. Viel wichtiger ist jedoch genau auszuwählen welche Versicherung Du wählst und wie hoch die BU Rente ist. Diese sollte wirklich ausreichen um Dich im Fall der Berufunfähigkeit zu versorgen. In den Bedingungen sollte die Konkrete und Abstrakte Verweisbarkeit ausgeschlossen sein. Das ist sehr wichtig, damit die Versicherung dich nicht auf einen Job unter Deinem Niveau verweisen kann und dann nicht zahlen muß. Tatsächlich gibt es nur noch eine Versicherungsgesellschaft in Deutschland die Sinn macht. Das ist die Stuttgarter Versicherung. Erkundige Dich da mal.

Eine alternative ist eine Critical Illness Police. Da versicherst Du dich gegen schwere Krankheiten, bekommst aber keine Rente, sondern eine Summe ab 50.000 Euro einmalig ausgezahlt.

Da solltest du dich bei Canada Life oder der Skandia erkundigen.



MfG



Und zu der Antwort die der Kollege gegeben hat:

Also Arbeitsunfähigkeit, ist natürlich wesentlich günstiger, da das Risiko geringer ist.

Und die abstrakte und konkrete Verweisbarkeit reglen im Falle des Schadensfalles das wenn jemand einen Job annimmt der schlechter bezahlt wird, er trotzdem bis zu einem gewissen Grad seine Rente erhält. Und hier gibt es egal was irgendwelche Tests sagen nur noch eine gesellschaft die auch auf die konkrete Verweisbarkeit verzichtet.
Falk L
2006-08-04 11:17:25 UTC
Eine BU-Versicherung ist nach meinem Verständnis nach der privaten Haftpflicht die zweitwichtigste Versicherung, die man haben muss!

Wenn Du nach 1961 geboren wurdest erhälst Du keine Zuwendungen mehr (auch diese halten sich in Grenzen und reichen keinesfalls aus), sondern nur noch Sozialhilfe!



Die Höhe der Rente sollte bei ca. 75 % Deines Netto-Einkommens liegen, die Dauer musst Du selbst festlegen - bedenke die Möglichkeiten der vorzeitigen Rente, Vorruhestand und private Altersvorsorge.



Die Berufsgruppe resultiert aus Deiner Tätigkeit, je risikoreicher diese ist, desto höher die Beiträge.



Wichtig ist der Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisbarkeit - sonst hast Du nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, auch solltest Du auf die Regelungen der Pflegepunkte achten.



Entscheident und einzig verbindlich ist die Feststellung des Arztes, ob eine Schädigung vorliegt, die eine Inanspruchnahme der BU-Rente berechtigt.



Natürlich ist es nicht richtig, dass es nur einen Versicherer gibt, der auf die Verweisbarkeit verzichtet. Auch gibt es gewaltige Unterschiede in den Beiträgen.



Ich kenne 2 Versicherungen, die unter anderem auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten und die konkrete Verweisung genau definieren, nur einen Pflegepunkt ansetzen, Assistance-Leistungen anbieten (Zusatzleistungen zur besonderen Betreuung im Schadenfall), alle Punkte der Checkliste der "Finanztest" erfüllen und dazu den letzten Streßtest der BAFin bestanden haben.



Willst Du näheres wissen - kontaktiere mich.



Gruß



Falk
cape_town2002
2006-08-01 08:01:11 UTC
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Versicherungsgesellschaft an was bei dieser genau versichert wird ob Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Da besteht ein himmelweiter unterschied.



Als Tip gebe ich Dir mal unter www.rentenpilot.com nachsehen. Dort wird auch die Prozessquote der einzelnen Versicherungsgesellschaften wieder gegeben im Bereich der BU-Versicherung Je besser die Prozessquote desto besser die Vertragsgestaltung.



Was bei jeder Gesellschaft gilt: prüfe wie die Ständeregelung ist.



Bsp.: Du bist Mechaniker in der Großindustrie arbeitest in 3 Schichten und verdienst 4500,- € Brutto im Monat und wirst Berufsunfähig. So Dein AG bietet Dir an im Lager als Verwalter zu arbeiten für 2500,-- € Brutto. Ständemäßig wärst Du jetzt besser gestellt finanziell nicht. Es gibt Versicherungen die auf die Stände beharren die zahlen dann nicht. Bei einem Vernünftigen Vertrag fällt beides ins Gewicht. Es wird dann so lange bezahlt bis Du wieder eine gleichwertige Arbeit machen kannst, in der Du mindestens genauso viel verdienst wie vorher. Auf diesen Part musst unbedingt achten.



Was willst Du eigentlich mit Deinem Job machen wenn Du einen Bandscheibenvorfall erleidest und nur noch bedingt sitzen kannst? Da brauchst Du doch eine Absicherung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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