Frage:
kann eine rechtsschutzversicherung einfach so die versicherung aufheben, wenn man seinen staendingen wohnsitz?
peter s
2006-08-28 23:14:36 UTC
bin von deutschland nach hong kong umgezogen und hatte gerade in der zeit meines umzuges probleme mit dem forwarder. meine rechtsschutzversicherung (advo) teilte mir sodann mit dass mein rechtsschutz nun ja unwirksam sei da ich mich ins ausland begeben habe. ist das korrekt oder tricky?
Drei antworten:
Henk Schmitz
2006-08-29 01:30:33 UTC
sobalt du nicht mehr in deutschland wohnst, verliert die rechtsschutzversicherung ihre gültigkeit - stimmt so!

davon abgesehen wie sollen anwälte aus hong kong und deine rechtsschutzversicherung in deutschland korrospondieren? ziemlich selten dass ein versicherungsfachmann/kaufmann diese sprache in wort und schrift beherrscht. des weiteren bestehen im ausland andere gesetze und regelungen die sicherlich nicht von deinem rechtsschutz gedeckt werden - andere länder andere sitten.

angenommen du hast hier einen wohnungs und grundstücksrechtsschutz (für deutschland) - wie sieht es mit nachbarschaftsstreitigkeiten oder nebenkostenärger in hong kong aus???????

mache lieber eine neue in hong kong - ist mit sicherheit das passendere produkt für dich.
Paiwan
2006-08-30 04:16:21 UTC
Es hängt wohl von den Terminen ab, die mit deinem Umzug und der Um- bzw. Abmeldung in Deutschland zu tun haben. Wenn die Verträge mit dem Logistikunternehmen geschlossen worden sind solange du deinen Hauptwohnsitz noch in Deutschland hattest und du das Unternehmen über eine Filiale mit Sitz und Rechtsstand in Deutschland beauftragt hast, muss die Versicherung einstehen, da sich der Vertragsrechtsschutz auf nationales Recht beruft. Außerdem kann eine Rechtsschutzversicherung den Vertrag nich einfach für nichtig erklären wenn du deinen Wohnsitz velagerst. Wenn du weiterhin deine Beiträge bezahlst, bist du auch weiterhin in Deutschland versichert. Es sei denn, in den AGB´s der Versicherung steht es anders drin. Schlau machen und das Kleingedruckte lesen.



Hast du eine Unternehmen aus Hongkong beauftragt über einen Niederlassung in Hongkong ist ein anderer Rechssitz für die rechliche Abwicklung zuständig. In dem Fall, denke ich mal, hat die Advo die besseren Karten.



Wie schon gesagt, es hängt von den Umständen ab. Hol dir am besten mal eine neutrale Rechtsauskunft bei einem ortsansässigen Verein.
?
2006-08-28 23:48:11 UTC
frag doch einfach nach,ob du eine Versicherung fürs Ausland abschliessen kannst...

ist doch klar,dass sie es aufgehoben haben,du bist ja nicht mal mehr in der EU


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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