Meines Wissens führt da kein Weg hin, d.h., des geht überhaupt nicht.
U.U. lohnt es sich sogar im Gegenteil, seine staatlichen Rentenversicherungsansprüche zu prüfen. Man hat erst dann Anspruch auf staatliche Altersrente, wenn man 5 Beitragsjahre hat. Falls Du z.B. vier Jahre (durch Zivildienst, Angestelltendasein...) hast, kann es sich lohnen, freiwillig ein fünftes Jahr die Mindestbeiträge zu bezahlen. Auf diese Weise erwirbt man schließlich einen Anspruch auf Altersrente, was konkret heißt, dass die ersten vier Beitragsjahre nicht vollends verloren sind.